Software für Solarteure – ab 20 € pro Monat
Aufmaß auf dem Dach, Angebot mit Nullsteuersatz, Rechnung mit ZUGFeRD. Alles in einer App, ohne ERP-Aufschlag. Werkheft ist das Backoffice für Betriebe mit 1 bis 10 Mitarbeitern – nicht die zwanzigste Planungs-Software.
Keine Kreditkarte · Keine Einrichtung · DSGVO-konform
Warum eine eigene Software für Solar-Betriebe?
Generische Handwerker-Software kennt §12 Abs. 3 UStG nicht. Sie hat keine Vorlage für eine PV-Inbetriebnahme, keinen Wechselrichter-Block im Angebot und keinen Hinweis auf den Nullsteuersatz für Wohngebäude bis 30 kWp. Du baust dir das jedes Mal selbst zusammen, oder du arbeitest mit Excel und einer alten Word-Vorlage.
Spezialisierte Solar-Software dagegen ist meist ein ERP für 30-Mann-Betriebe – mit Preisschild ab 40 € pro Nutzer und Monat und einer Einarbeitung, die zwei Tage dauert.
Werkheft sitzt dazwischen. Branchenspezifisch genug, dass alles für PV vorbereitet ist. Schlank genug, dass du in 20 Minuten loslegen kannst.
Was Werkheft für deinen Solar-Betrieb erledigt
Aufmaß direkt auf dem Dach
Dachmaße, Neigung, Hindernisse, Verschattung, Kabelweg – alles per Tap, mit Foto und GPS-Tag. Offline-fähig, weil Empfang oft fehlt.
Mehr zur Aufmaß-App →Angebot mit Nullsteuersatz
Werkheft erkennt PV-Anlagen ≤30 kWp auf Wohngebäuden und setzt den 0 %-Hinweis nach §12 Abs. 3 UStG automatisch. Ein-Klick-Annahme für Kunden.
Angebot-Funktionen →Arbeitsbericht für die Montage
Stunden pro Mitarbeiter, Material-Verbrauch, Fotos vom Anschluss und Inbetriebnahme. Kunden-Unterschrift auf dem Handy.
Berichts-Funktionen →Rechnung GoBD-konform
Pflichtangaben nach §14 UStG vollständig, lückenlose Nummernvergabe, Material und Lohn getrennt für den §35a-Bonus deiner Kunden.
Rechnungs-Details →ZUGFeRD ab Tag 1
Export im ZUGFeRD 2.x-Format (BASIC und höher) für die ab 2027 stufenweise greifende E-Rechnungs-Pflicht. Auch XRechnung für öffentliche Auftraggeber.
Zur E-Rechnung →Kleinunternehmer §19 UStG
Wenn du noch klein bist: §19-Modus per Toggle, automatischer Hinweis auf jeder Rechnung. Umsatz-Anzeige warnt bevor du die 25.000 €-Grenze reißt.
Kleinunternehmer-Modus →Was Werkheft anders macht
Spezialisierte Solar-Software kostet im Markt zwischen 30 und 80 € pro Nutzer und Monat. Werkheft beginnt bei 20 € – ohne Funktionskürzung.
| Anforderung | Werkheft | Generalist-Software | Excel + PDF |
|---|---|---|---|
| Nullsteuersatz §12 UStG automatisch | — | — | |
| Aufmaß-Vorlagen für PV-Dächer | — | — | |
| GoBD-konforme Archivierung | — | ||
| ZUGFeRD-Export für 2027+ | teilweise | — | |
| Mobile App offline-fähig | teilweise | — | |
| Einstieg unter 25 €/Monat | — |
Vergleich basiert auf öffentlich zugänglichen Funktions- und Preisangaben gängiger Handwerker-Software, Stand Mai 2026. Genauer Funktionsumfang einzelner Anbieter kann abweichen.
Ein typischer Tag mit Werkheft
- 1
08:30 – Ortstermin beim Kunden
Dachmaße per Touch eintippen, Verschattung fotografieren, Zählerschrank dokumentieren. Alles direkt im Auftrag, kein separater Block, kein Übertragen am Abend.
- 2
11:00 – Angebot noch im Auto
Module, Wechselrichter, Speicher, Montagesystem aus der Vorlage auswählen. Werkheft prüft die kWp-Grenze und setzt den Nullsteuersatz, falls relevant. PDF per Mail raus, Kunde unterschreibt online.
- 3
Montagetag – Stunden auf dem Dach
Jeder Monteur stempelt per App, Fotos vom Anschluss und Wechselrichter landen automatisch im Bericht. Kunde unterschreibt auf dem Handy nach der Inbetriebnahme.
- 4
Abends – Rechnung ohne Zettel-Suche
Aus dem Bericht wird die Rechnung. Pflichtangaben §14 UStG vollständig, Lohn separat für den Steuerbonus deiner Kunden, ZUGFeRD-PDF an die Verwaltung des Gewerbekunden – fertig.
Was im Hintergrund passt
DSGVO-konform, Server in der EU
Datenhaltung in Deutschland und EU. Auftragsverarbeitungs-Vertrag verfügbar. Kein Daten-Transfer in Drittländer.
GoBD nach §147 AO
Rechnungen 10 Jahre unveränderbar archiviert. Audit-Log für jede Änderung. Ausgelegt für die nächste Betriebsprüfung.
ZUGFeRD 2.x BASIC und höher
Erfüllt die europäische Norm EN 16931 und damit die deutsche E-Rechnungs-Pflicht ab 2027/2028. XRechnung-Export für Bund, Länder, Kommunen.
Monatlich kündbar
Kein Jahresvertrag, keine Einrichtungsgebühr, keine versteckten Kosten. Du zahlst pro Monat oder pausierst in der Nebensaison.
Häufige Fragen von Solar-Betrieben
Was kostet Werkheft für einen Solar-Betrieb?+
Free für 3 Projekte zum Ausprobieren, Basic für 20 € pro Monat mit unbegrenzten Projekten, Pro für 49 € pro Monat mit Automatisierungen. Monatlich kündbar, keine Einrichtungsgebühr.
Unterstützt Werkheft den Nullsteuersatz nach §12 Abs. 3 UStG?+
Ja. Für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden setzt Werkheft den 0 %-Steuersatz mit dem geforderten Hinweis automatisch in das Angebot und die Rechnung. Du musst nichts manuell ergänzen.
Funktioniert die App offline auf dem Dach?+
Ja. Aufmaß, Fotos, Arbeitszeiten und Notizen werden lokal gespeichert und synchronisieren automatisch, sobald wieder Netz da ist. Auf der Baustelle reicht oft kein Empfang aus, deshalb ist Offline-Fähigkeit eingebaut, nicht nur Bonus.
Ist Werkheft GoBD-konform?+
Ja. Rechnungen werden unveränderbar archiviert, Änderungen sind im Audit-Log protokolliert. Die 10-Jahres-Aufbewahrung nach §147 AO ist integriert. Werkheft ist GoBD-konform aufgebaut – eine offizielle GoBD-Zertifizierung gibt es nicht, das wäre kein seriöses Versprechen.
Bin ich bereit für die E-Rechnungs-Pflicht 2027/2028?+
Ja. Werkheft exportiert Rechnungen im ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 (Profile BASIC und höher). Damit erfüllst du die Anforderungen des BMF-Schreibens vom 15.10.2024 für die ab 2027 stufenweise greifende Versandpflicht.
Kann ich Daten aus PV*SOL oder SolarEdge importieren?+
Werkheft ersetzt keine Planungs-Software. Du planst weiterhin mit PV*SOL, SolarEdge Designer oder Sunny Design. Werkheft übernimmt das Backoffice ab dem Aufmaß: Angebote, Berichte, Rechnungen. CSV-Import für Positionslisten ist möglich.
Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an deinen Steuerberater oder die zuständige Industrie- und Handelskammer. Quellen unter anderem: BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025 zur E-Rechnung, §12 Abs. 3 UStG, §14 UStG, §35a EStG, §147 AO.