Rechnungsprogramm für Handwerker – GoBD-konform ab Tag 1
Alle Pflichtangaben nach §14 UStG, lückenlose Rechnungsnummern, 10-Jahres-Archivierung nach §147 AO, Material und Lohn getrennt für den §35a-Steuerbonus deiner Kunden.
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Warum Rechnungen aus Word ein Compliance-Risiko sind
Eine Rechnung ohne Pflichtangaben ist kein Formfehler. Das Finanzamt erkennt sie nicht an, der Kunde verliert den Vorsteuerabzug, nach §26a UStG drohen Bußgelder bis 5.000 €. Word-Vorlagen vergessen gerne die Steuernummer, die fortlaufende Rechnungsnummer oder den separaten Lohnausweis.
Wer Rechnungen als PDF im Ordner archiviert, erfüllt die GoBD nicht. Unveränderbarkeit fehlt — eine PDF lässt sich überschreiben ohne Spur. Bei einer Betriebsprüfung kann das zur Verwerfung der Buchhaltung führen, und damit zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.
Werkheft macht beides: Pflichtangaben automatisch, Archivierung revisionssicher.
Was die Rechnungs-Funktion erledigt
Alle Pflichtangaben §14 UStG
Vollständige Anschriften, Steuernummer, Datum, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Mengen, Steuersatz, Steuerbetrag — Werkheft füllt aus Stammdaten und Vorlagen.
Lückenlose Rechnungsnummern
Automatische fortlaufende Vergabe, Doppelvergabe technisch ausgeschlossen. Storni werden korrekt protokolliert. Buchhaltung übersteht jede Prüfung.
Material/Lohn getrennt für §35a
Bei jeder Position trennst du Arbeits-, Maschinen- und Materialkosten. Auf der Rechnung als Block ausgewiesen. Privatkunden können 20 % der Arbeits- und Maschinenkosten beim Finanzamt geltend machen.
10-Jahres-Archiv nach §147 AO
Rechnungen werden unveränderbar gespeichert, mit Audit-Log für jede Änderung. Volltextsuche und Filter funktionieren auch nach Jahren.
Kleinunternehmer und Nullsteuersatz
Toggle für §19 UStG mit automatischem Hinweis. Nullsteuersatz §12 Abs. 3 UStG für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden erkannt.
Kleinunternehmer-Modus →Plausibilitäts-Warnungen
Werkheft warnt wenn Pflichtangaben fehlen, wenn USt versehentlich bei Kleinunternehmer ausgewiesen wird oder wenn die Rechnungsnummer ungewöhnlich springt.
Häufige Fragen
Was sind GoBD genau?+
GoBD steht für 'Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff'. Es ist ein BMF-Schreiben, das konkretisiert wie steuerlich relevante Daten digital geführt werden müssen. Die GoBD wurden 2014 eingeführt, 2019 überarbeitet und zuletzt 2024 angepasst.
Reicht eine PDF im Ordner für die Archivierung?+
Nein. PDF in einem Ordner ist nicht GoBD-konform, weil die Unveränderbarkeit nicht garantiert ist — eine PDF kann überschrieben werden ohne Spur. Außerdem fehlt die maschinelle Auswertbarkeit (Volltextsuche, Filterung). Werkheft speichert Rechnungen mit Audit-Log: jede Änderung ist protokolliert.
Was passiert wenn ich eine Rechnungsnummer doppelt vergebe?+
Im schlimmsten Fall verwirft das Finanzamt deine gesamte Buchhaltung. §14 UStG verlangt fortlaufende, einmalige Rechnungsnummern. Werkheft vergibt automatisch — Doppelvergabe technisch ausgeschlossen. Lücken sind erlaubt, wenn nachvollziehbar (etwa durch Storno).
Unterstützt Werkheft den §35a-Steuerbonus für Kunden?+
Ja. Beim Anlegen einer Position trennst du Arbeitskosten, Maschinenkosten und Materialkosten — und Werkheft weist sie auf der Rechnung separat aus. Deine Privatkunden können damit 20 % der Arbeits- und Maschinenkosten beim Finanzamt geltend machen (max. 1.200 € pro Jahr Handwerkerleistung, 4.000 € haushaltsnahe Dienstleistung).
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?+
10 Jahre ab Ende des Kalenderjahres in dem die Rechnung ausgestellt wurde — §147 AO. Eine Rechnung von 2026 muss bis Ende 2036 unveränderbar verfügbar sein. Werkheft macht das automatisch, du musst nichts manuell archivieren.
Ist Werkheft GoBD-zertifiziert?+
Es gibt keine offizielle GoBD-Zertifizierung — wer sowas verspricht, redet Marketing. Korrekt formuliert: Werkheft ist nach den GoBD-Vorgaben aufgebaut. Audit-Log, Unveränderbarkeit, Volltextsuche, 10-Jahres-Archivierung sind eingebaut.
Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Quellen: §14 UStG, §14a UStG, §147 AO, §26a UStG, §35a EStG, GoBD-BMF-Schreiben (aktualisierte Fassung 2024). Bei konkreten Fragen Steuerberater oder zuständige IHK konsultieren.