Arbeitsbericht Baumpflege: Was nach FLL-Richtlinie rein muss
Pflicht-Inhalte eines Baumpflege-Arbeitsberichts nach FLL-Vorgaben. Foto-Doku als Beweismittel, Zustandsstufen, Maßnahmen — Vorlage und Praxis-Tipps.

Ein einziger Personenschaden durch einen herabgefallenen Ast kann 100.000 € bis weit über 500.000 € Schadensersatz kosten — plus strafrechtliches Verfahren gegen den letzten Baumkontrolleur wegen fahrlässiger Körperverletzung nach §229 StGB. Bei fehlender oder lückenhafter Dokumentation kürzt deine Betriebshaftpflicht die Leistung oder verweigert sie ganz. §823 BGB regelt die Verkehrssicherungspflicht — Gerichte zitieren bei der Schuldfrage regelmäßig die FLL-Baumkontrollrichtlinien. Ein Arbeitsbericht ist deshalb kein Bürokratie-Kram, sondern dein wichtigstes Verteidigungs-Dokument.
Anruf an einem Donnerstagmittag. Frau Müller, deine Kundin von vor zwei Jahren: "Sie haben damals meinen Walnussbaum gepflegt. Der ist jetzt teilweise abgebrochen, ein Ast hat das Nachbarauto getroffen. Die Versicherung fragt nach Ihrer Dokumentation." Du suchst im Aktenschrank. Das Foto von damals findest du nicht. Die Notizen sind handschriftlich, kaum lesbar.
Warum Dokumentation in der Baumpflege besonders wichtig ist

Baumpflege ist eine der wenigen Handwerks-Branchen, in denen deine Arbeit später als Beweismittel im Schadensfall dienen kann. §823 BGB regelt die Verkehrssicherungspflicht — wenn ein Ast fällt und Schaden anrichtet, haftet der Baumeigentümer. Hat er einen Fachmann beauftragt und der hat seine Arbeit dokumentiert, verschiebt sich die Haftungsfrage.
Deine Dokumentation entscheidet im Streitfall:
- War der Baum bei der letzten Kontrolle in gutem Zustand?
- Welche Maßnahmen wurden empfohlen, welche durchgeführt?
- Wurde der Eigentümer auf Risiken hingewiesen?
Ohne saubere Dokumentation kannst du das im Nachhinein nicht beweisen. Mit guter Dokumentation hast du eine starke Verteidigungslinie. Mehr Tiefe zur rechtlichen Seite in Verkehrssicherungspflicht digital dokumentieren.
Was die FLL-Richtlinie 2020 verlangt
Die "FLL-Baumkontrollrichtlinien" der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (Mai 2020) sind in Deutschland der De-facto-Standard für die Bewertung von Bäumen. Gerichte zitieren sie regelmäßig — wer sich daran hält, ist auf der sicheren Seite.
Die Richtlinie verlangt für Kontrollberichte:
- Eindeutige Identifikation des Baums (Standort, GPS, Nummer wenn aus Kataster)
- Baumart und Habitus
- Stammumfang in 1 m Höhe
- Geschätzte Höhe und Kronendurchmesser
- Zustandsstufe nach FLL-Klassifikation (z.B. ohne Schaden / gering geschädigt / stark geschädigt / Totholz vorhanden)
- Festgestellte Defekte mit Lage (z.B. Pilzbefall am Stammfuß, Höhlung in 4 m Höhe, Astbruch)
- Maßnahmenempfehlung mit Dringlichkeit
- Datum, Name des Kontrolleurs, Unterschrift
FLL-Zustandsstufen 0-4
Die Zustandsstufe ist das wichtigste Bewertungselement im Arbeitsbericht — sie entscheidet über das nächste Kontroll-Intervall und die Maßnahmen.
| Stufe | Bezeichnung | Beispiele | Empfohlene Maßnahme |
|---|---|---|---|
| 0 | Ohne erkennbare Schäden | gesunder Habitus, vitale Krone, geschlossene Rinde | Regelkontrolle nach Intervall (1-2× pro Jahr) |
| 1 | Geringe Schäden | Totholz im Außenbereich, kleine Wundstellen | Pflegeschnitt, dann normale Regelkontrolle |
| 2 | Mittlere Schäden | Pilzbefall lokal, größere Höhlung, Stammrisse | Eingehende Untersuchung, ggf. Kronensicherung |
| 3 | Starke Schäden / Verkehrsgefährdung | fortgeschrittene Fäule, Stammschiefstand, Vorschaden | Intensive Pflege oder Fällung, häufige Kontrolle |
| 4 | Abgängig / Sturmrisiko | tot, ausgebrochener Stamm, akute Bruchgefahr | Sofortige Fällung oder Sicherung — keine Aufschub |
Kontrollmethoden im Vergleich
| Methode | Wann | Aufwand | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Sichtkontrolle vom Boden | Standard, jährliche Regelkontrolle | 15-30 Min/Baum | Zustandsstufe + erkennbare Defekte |
| VTA — Visual Tree Assessment | bei Auffälligkeiten, Methodik nach Mattheck | 30-60 Min/Baum | Strukturelle Bewertung, Bruchwahrscheinlichkeit |
| Eingehende Untersuchung | bei Stufe 2+ oder Verdacht | 60-120 Min/Baum | Schalltomografie, Bohrwiderstand, Resistograph |
Kontroll-Intervalle nach FLL
- Jungbäume (bis 8 Jahre) — jährlich, wegen Entwicklungsstand und Standortbindung
- Erwachsene Bäume in geringem Risikobereich (z.B. Garten, abseits der Wege) — 1× pro Jahr
- Erwachsene Bäume in hohem Risikobereich (Schule, Spielplatz, Hauptverkehrsweg) — 2× pro Jahr
- Geschädigte Bäume (Stufe 2-3) — 2-3× pro Jahr oder häufiger
- Nach Sturmereignissen — Sondertermin, alle Bestandsbäume
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Pflicht-Inhalte eines Pflege-Arbeitsberichts

Wenn du nicht nur kontrolliert, sondern aktiv gepflegt hast (Schnitt, Sicherung, Fällung), kommen zusätzliche Inhalte dazu:
Vor der Maßnahme
- Foto-Dokumentation des Ist-Zustands (mehrere Perspektiven)
- Schadbild wenn vorhanden, mit Lage am Baum
- Geplante Maßnahme kurz beschrieben
Während der Maßnahme
- Beteiligte Personen (Mitarbeiter mit Qualifikation, z.B. SKT-A, SKT-B, Motorsägenschein)
- Eingesetzte Technik (Hubsteiger, Kran, Seilklettertechnik)
- Dauer mit Beginn/Ende
- Sicherungs-Maßnahmen (Verkehrsraum, Wege gesperrt)
- Wetter wenn relevant (bei Wind, Frost, Hitze)
Nach der Maßnahme
- Foto-Dokumentation vorher/nachher
- Tatsächlich ausgeführte Arbeiten
- Schnitt-Volumen / Entsorgung
- Empfehlung für nächste Kontrolle (Intervall)
- Abnahme durch Kunde mit Unterschrift
Foto-Dokumentation: Anzahl und Qualität

Faustregel: lieber zu viele als zu wenige. Im Schadensfall zählt jedes Bild, das du nicht hast, gegen dich.
Mindeststandard pro Maßnahme:
- 2-3 Fotos Übersicht (verschiedene Perspektiven)
- 1 Foto pro festgestelltem Defekt (mit Maßstab — Zollstock, Hand, Person)
- 1 Foto vor jeder größeren Schnittmaßnahme
- 1 Foto nach jeder Maßnahme
- 1 Foto Standort / GPS-Bezug
Bei kompletter Fällung gerne 10-15 Fotos. Bei größeren Pflegeaufträgen 20+. Speicherplatz ist günstig, Streit-Verlust teuer. Wer das auf der Baustelle ohne Netz erfassen will, findet Hinweise in Mobile App auf der Baustelle.
Foto-Qualitäts-Anforderungen
Nicht jedes Smartphone-Foto reicht als Beweismittel. Mindestanforderungen:
- Auflösung mindestens 8 Megapixel — die meisten modernen Smartphones erfüllen das
- GPS-Tag aktiviert — Kamera-Einstellung prüfen, automatisch wenn möglich
- Zeitstempel im Bild oder in EXIF-Daten — bei manuellem Eintippen Manipulationsvorwurf möglich
- Maßstab im Bild — Zollstock, Hand, Person als Größenvergleich bei Defekten
- Scharfes Bild, gute Belichtung — verwackelte/dunkle Bilder sind im Streitfall wertlos
- Mehrere Perspektiven pro Defekt — Nahaufnahme + Übersicht mit Lokalisierung am Baum
So sieht ein FLL-konformer Bericht aus
Bericht Nr. 2026-127
Datum Kontrolle: 14.06.2026
Kontrolleur: Benjamin Krug (FLL-zertifizierter Baumkontrolleur)
Eigentümer
Frau Anna Schmidt
Gartenweg 8, 82031 Grünwald
Baum-Identifikation
GPS: 48.0024°N, 11.5260°E
Standort: Vorgarten, Süd-Ost
Baumart: Walnuss (Juglans regia)
Habitus: mehrstämmig
Stammumfang (1 m): 240 cm
Höhe / Krone: ca. 14 m / 10 m Ø
Zustand und Befund
Erkennbare Defekte:
- Pilzbefall (Brandkrustenpilz) am Stammfuß, ca. 30 cm Höhe
- Höhlung in 4 m Höhe am Hauptast Nord-Seite
- Astbruch an einem Seitenast (Ø ca. 8 cm)
Maßnahmenempfehlung
- Sofort: Eingehende Untersuchung mit Schalltomografie zur Bewertung der Höhlung
- Kurzfristig: Totholz entfernen, Bruchast schneiden
- Nächste Kontrolle: in 6 Monaten (statt Standard-Intervall jährlich)
Wichtig sind nicht nur die Inhalte, sondern auch die Struktur: Identifikation oben, klare Zustands-Bewertung mit Badge, dann Defekte und Maßnahmen, am Ende der Hinweis-Block mit Empfangsbestätigung. Bei Stufe 2-3 schließt sich der Bericht mit einer expliziten Empfangsbestätigung des Eigentümers — schriftlich quittiert oder per E-Mail bestätigt.
Notfall-Dokumentation nach Sturm

Sturmereignisse sind der Test-Fall für jede Baumpflege-Dokumentation. Nach einem Sturm gelten besondere Regeln:
- Sofort-Sonderkontrolle aller wiederkehrend betreuten Bäume — die letzte Regelkontrolle ist nach Sturm nicht mehr "frisch"
- Reihenfolge nach Risiko-Lage: Hauptverkehrsweg → Schule → Spielplatz → Wohnbereich → Garten-Bestand
- Foto-Doku jeder Tour — auch bei "alles okay" mindestens 2-3 Übersichts-Fotos pro Baum als Beweis, dass die Kontrolle stattfand
- Schriftliche Empfehlung an Eigentümer bei jeder Auffälligkeit, mit Empfangsbestätigung (E-Mail, SMS, Quittung)
Schaden AM Baum vs. Schaden DURCH den Baum
Eine Begriffs-Klärung, die in der Praxis oft verwechselt wird:
- Schaden AM Baum — Pilzbefall, Bruch, Höhlung, Rindenverletzung. Führt zu Pflegebedarf. Dokumentiert in der Zustandsstufe.
- Schaden DURCH den Baum — Ast fällt, beschädigt Auto/Person. Führt zur Haftungsfrage. Verkehrssicherungspflicht.
Dein Arbeitsbericht muss beide Dimensionen abdecken: Was hast du am Baum festgestellt (Schaden AM), und welche Risiken für Dritte ergeben sich daraus (Schaden DURCH)?
Praktische Konsequenz: Wenn ein Baum Stufe 3 hat (starke Schäden) und an einer Schule steht, ist die Verkehrsgefährdung anders zu bewerten als derselbe Baum im hinteren Privatgarten. Das gehört in den Bericht: Standort-Bewertung mit Personen-Frequenz.
Rechtsprechung: BGH-Urteile zur Baumkontrolle
Gerichte zitieren regelmäßig drei BGH-Entscheidungen, die du als Baumpfleger kennen solltest — sie bilden die rechtliche Linie:
- BGH VI ZR 311/03 (2004) — Maßstab für die Sichtkontrolle: Sie ist die Standard-Methode, aber bei Auffälligkeiten muss eine eingehende Untersuchung erfolgen. Wer ein Stufe-2-Symptom durch Sichtkontrolle übersieht, haftet bei späterem Schaden.
- BGH VI ZR 126/07 (2008) — Intervall-Regel: Bei augenscheinlich gesunden Bäumen reicht eine Sichtkontrolle pro Jahr. In Hochrisiko-Bereichen (Schule, Spielplatz, Hauptverkehrsweg): zwei pro Jahr.
- BGH VI ZR 14/14 (2015) — Haftungs-Verschiebung: Wer einen Fachmann mit der Baumkontrolle beauftragt hat und der hat dokumentiert ordnungsgemäß gearbeitet, kann sich entlasten. Fehlt die Dokumentation, gilt die Pflichtverletzung als gegeben (Beweislast-Umkehr).
Quintessenz aus der Rechtsprechung: Ohne FLL-konforme Dokumentation hat der Baumkontrolleur bei einem Schadensfall die Beweislast — und die ist ohne Bericht praktisch nicht zu erfüllen.
Was bei Kontrollberichten zusätzlich rein muss
Wenn du eine reine Verkehrssicherheits-Kontrolle machst (ohne aktive Pflege), zusätzlich:
- Kontroll-Methodik (Sichtkontrolle vom Boden / eingehende Untersuchung mit Schalltomografie)
- Kontroll-Intervall für nächste Prüfung
- Hinweis an den Eigentümer zu erkennbaren Risiken (auch wenn keine sofortige Maßnahme nötig)
Wer im Auftrag der Kommune arbeitet, sollte zusätzlich DGUV 114-610 Dokumentationspflichten und die kommunale Baumschutzsatzung kennen.
DSGVO und Baumpflege
Wenn du Bilder eines Baums machst, der auf einem Privatgrundstück steht: Datenschutz prüfen. Faustregel:
- Bäume sind keine personenbezogenen Daten
- Aber: Personen, Hausnummern, Klingelschilder im Bild können personenbezogen sein
- GPS-Daten am Foto ebenfalls vorsichtig handhaben
Praktisch: Beim Pflegeauftrag mit dem Eigentümer im Vertrag festhalten, dass Foto-Doku erstellt und beim Auftragnehmer gespeichert wird. Damit ist die Rechtsgrundlage geklärt. Tiefer in DSGVO im Handwerksbetrieb.
Versicherungs-Aspekt: Wann zahlt die Betriebshaftpflicht?
Deine Betriebshaftpflicht ist die wirtschaftliche Lebensversicherung gegen Baumpflege-Schadensfälle. Aber sie zahlt nur bei fachgerechter Ausführung — und das musst du beweisen können.
Drei Szenarien aus der Praxis:
Szenario 1: Saubere Doku, ordnungsgemäße Kontrolle, Schaden tritt trotzdem ein. Versicherung zahlt voll. Du bist abgesichert, der Eigentümer haftet primär aus §823 BGB.
Szenario 2: Doku lückenhaft (z.B. keine Foto-Doku der Sturm-Kontrolle). Versicherung kürzt Leistung oder verlangt Eigenbeteiligung — Höhe je nach Vertrag, oft 10-50 % der Schadenssumme.
Szenario 3: Grobe Fahrlässigkeit nachweisbar (Stufe-3-Baum nicht erkannt, keine Doku, kein Hinweis an Eigentümer). Versicherung verweigert die Leistung komplett. Du haftest persönlich — bei Personenschaden bedeutet das oft Privat-Insolvenz.
Was NICHT in den Bericht gehört
Genauso wichtig wie die Pflicht-Inhalte: Was du rauslassen musst, damit der Bericht im Streitfall standhält.
Spekulationen: "Der Baum könnte vielleicht in einigen Jahren ein Problem werden." Unbestimmte Formulierungen schwächen die Beweiskraft. Entweder klare Feststellung mit Maßnahmen-Empfehlung oder gar nichts.
Persönliche Bewertungen: "Der Baum macht einen schlechten Eindruck." Subjektive Sprache wird im Streitfall zerlegt. Stattdessen: konkrete, beobachtbare Tatsachen (Pilzbefall, Höhlung, Astbruch).
Vermutungen über Ursachen: "Der Schaden ist wahrscheinlich durch den Sturm 2024 entstanden." Wenn du nicht sicher bist, bleibt das raus oder wird als ausdrückliche Vermutung gekennzeichnet ("vermutlich, ohne Gewähr").
Aussagen über andere Bäume in der Umgebung: Wenn du nur einen Baum kontrolliert hast, schreibe nicht über andere. "Der Nachbarbaum sieht auch schlecht aus" → außerhalb deines Auftrags, kann zu Falschaussage werden.
Ratschläge zur Versicherung des Kunden: "Sie sollten das Ihrer Versicherung melden." Ist keine Rolle des Baumpflegers — kommunizieren, dass ein Schaden vorliegt, ist genug.
Übergabe und Kunden-Abnahme
Wann sollte der Bericht beim Kunden sein?
- Sofort vor Ort: Mündliche Kurz-Übergabe nach der Maßnahme — was gemacht wurde, was empfohlen wird, nächste Kontrolle.
- Schriftlich innerhalb 3-5 Werktagen: Ausführlicher Bericht mit allen Pflicht-Inhalten und Fotos, per E-Mail oder Brief.
- Bei kritischen Befunden (Stufe 3-4): Schriftlich noch am selben Tag, mit Empfangsbestätigung — das verschiebt die Haftung auf den Eigentümer, wenn er nicht handelt.
Wer unterschreibt? Du als Baumpfleger sollst auf jeden Fall unterzeichnen (Name + Qualifikation + Datum). Eine Unterschrift des Kunden als Abnahme ist nicht zwingend, hilft aber im Streitfall.
Wie lange aufbewahren?
Die FLL-Richtlinie nennt keine konkrete Frist, sondern verlangt "Dokumentation auf haltbarem Datenträger". In der Praxis hat sich etabliert:
- Mindestens 5 Jahre für reine Kontrollberichte
- 10 Jahre für aktive Pflegemaßnahmen — analog zur GoBD-Aufbewahrungsfrist für die zugehörige Rechnung
- Lebenslang für Bäume, die du wiederholt betreust, mindestens aber bis 2 Jahre nach Beendigung des Auftrags
Bei Schadensfällen mit gerichtlicher Auseinandersetzung können auch ältere Dokumentationen relevant werden.
Was du jetzt machen solltest
Eine Mini-Checkliste in der Reihenfolge, in der du sie abarbeiten solltest:
- ☐ Eigene Vorlage gegen FLL-Pflichtinhalte abgleichen — fehlen Identifikation, Habitus, Zustandsstufe (0-4)?
- ☐ Foto-Mindestens-Anzahl im Team verbindlich festlegen (5 für Kontrollen, 10 für Pflegen, 15+ für Fällungen).
- ☐ GPS und Zeitstempel prüfen: speichern eure Fotos diese Daten? Wenn nein: Kameraeinstellung anpassen.
- ☐ Sturm-Workflow definieren: Welche Bäume wann nach welchem Ereignis. Foto-Doku auch bei "alles okay".
- ☐ Eskalations-Prozess bei Stufe 3-4: schriftliche Empfehlung am gleichen Tag, mit Empfangsbestätigung.
- ☐ Aufbewahrungs-Konzept klären — wo liegen Berichte heute, wie kommt man in 5 Jahren noch ran?
- ☐ DSGVO-Passus in den Pflegevertrag aufnehmen, damit Foto-Doku rechtssicher gespeichert werden darf.
- ☐ Anti-Pattern-Check: Mitarbeiter schulen, was NICHT in den Bericht gehört (Spekulationen, Wertungen).
Wie Werkheft das löst
Vorlage Kontrollbericht nach FLL. Standort, Baumart, Zustandsstufe, Maßnahme, Empfehlung — alles in einer Maske.

Foto-Anhänge inline. Beliebig viele Bilder pro Bericht, automatisch mit GPS-Tag und Zeitstempel versehen, direkt am Auftrag gespeichert.
Manipulationssichere Speicherung. Wer was wann erfasst hat, ist im Audit-Log nachvollziehbar. Eine fertige Dokumentation kann nicht im Nachhinein verändert werden ohne dass es sichtbar bleibt.
Volltextsuche über alle Berichte. Bei der "Frau Müller hat angerufen"-Situation findest du die Dokumentation in Sekunden — auch 5 Jahre später.
Mobile Erfassung direkt vor Ort. Auch ohne Netz, sync sobald wieder verfügbar.
Details: Arbeitsbericht App fürs Handwerk
Häufig gestellte Fragen
Was muss in einem Baumpflege-Arbeitsbericht stehen?
Nach FLL-Richtlinie: eindeutige Identifikation des Baums (Standort, GPS), Baumart und Habitus, Stammumfang in 1 m Höhe, Höhe und Kronendurchmesser, Zustandsstufe, festgestellte Defekte, durchgeführte Maßnahme, Empfehlung für nächste Kontrolle, Datum, Kontrolleur und Unterschrift.
Ist die FLL-Richtlinie gesetzlich verpflichtend?
Sie ist kein Gesetz, aber der De-facto-Standard für die Bewertung von Bäumen in Deutschland. Gerichte zitieren die FLL-Richtlinie regelmäßig bei Schadensfällen — wer sich daran hält, hat im Streitfall eine starke Position.
Wie viele Fotos brauche ich pro Baumpflege-Einsatz?
Mindestens 5 für reine Kontrollen (Übersichten, Defekte mit Maßstab, Standort), 10-15 für Pflegemaßnahmen (zusätzlich vorher/nachher pro Schnitt) und 15+ für komplette Fällungen. Lieber zu viele als zu wenige — im Schadensfall zählt jedes fehlende Bild gegen dich.
Wie lange muss ich Baumpflege-Berichte aufbewahren?
Mindestens 5 Jahre für Kontrollberichte, 10 Jahre für aktive Pflegemaßnahmen (analog zur GoBD-Aufbewahrungsfrist der zugehörigen Rechnung). Bei wiederkehrenden Pflegekunden idealerweise lebenslang oder bis 2 Jahre nach Auftragsende.
Reicht es, Berichte als PDF im Cloud-Ordner zu speichern?
Im rechtlichen Sinn problematisch. FLL verlangt manipulationssichere Speicherung. Cloud-Ordner wie Google Drive bieten keine echte Schreibsperre — bei einem Streitfall kann die Beweiskraft angezweifelt werden. Besser: dedizierte Software mit Audit-Log.
Muss ich den Eigentümer schriftlich auf Risiken hinweisen?
Ja, wenn du bei einer Kontrolle erkennbare Risiken feststellst — auch wenn keine sofortige Maßnahme nötig ist. Der Hinweis gehört in den Bericht, idealerweise mit Quittungs-Signatur des Eigentümers. Damit wandert die Haftung an den Eigentümer, sofern er nicht handelt.
Welche Schadenshöhe ist bei Baumschäden realistisch?
Bei reinen Sachschäden (z.B. Auto) typisch 5.000-30.000 €. Bei Personenschäden schnell 100.000 € und mehr, bei Todesfall oder schwerer Invalidität 500.000 € bis weit über 1 Mio. €. Plus strafrechtliches Verfahren gegen den letzten Baumkontrolleur wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Deshalb ist die Doku-Disziplin existenzkritisch.
Wann zahlt die Betriebshaftpflicht bei Baumschäden?
Voll nur bei fachgerechter Ausführung und lückenloser Dokumentation. Bei lückenhafter Doku kürzt die Versicherung (oft 10-50 % Eigenbeteiligung). Bei grober Fahrlässigkeit (z.B. Stufe-3-Baum übersehen, kein Hinweis) kann die Versicherung die Leistung komplett verweigern — dann persönliche Haftung.
Was muss nach einem Sturm dokumentiert werden?
Sofort-Sonderkontrolle aller wiederkehrend betreuten Bäume, mit Foto-Doku jeder Tour — auch bei "alles okay". Reihenfolge nach Risiko-Lage: Hauptverkehrsweg → Schule → Spielplatz → Wohnbereich → Garten. Bei Auffälligkeiten schriftliche Empfehlung an Eigentümer mit Empfangsbestätigung.
Welche Sätze haben in einem Arbeitsbericht nichts zu suchen?
Spekulationen ("könnte vielleicht..."), persönliche Bewertungen ("macht schlechten Eindruck"), Vermutungen über Ursachen ohne Beweis, Aussagen über andere Bäume außerhalb des Auftrags, Versicherungs-Ratschläge an den Kunden. Stattdessen: konkrete, beobachtbare Tatsachen + klare Maßnahmen-Empfehlungen.
In welchen Abständen müssen Bäume nach FLL kontrolliert werden?
Jungbäume (bis 8 Jahre) jährlich, erwachsene Bäume in geringem Risikobereich 1× jährlich, in hohem Risikobereich (Schule, Spielplatz, Hauptverkehrsweg) 2× jährlich, geschädigte Bäume (Stufe 2-3) 2-3× jährlich oder häufiger, nach Sturmereignissen Sondertermin.
Was sagen BGH-Urteile zur Baumkontroll-Doku?
BGH VI ZR 311/03 (2004): Sichtkontrolle ist Standard, bei Auffälligkeiten eingehende Untersuchung Pflicht. BGH VI ZR 126/07 (2008): 1× jährlich bei gesunden Bäumen, 2× in Hochrisiko-Bereichen. BGH VI ZR 14/14 (2015): Ohne ordnungsgemäße Doku gilt die Pflichtverletzung als gegeben (Beweislast-Umkehr).
Quellen
- FLL-Baumkontrollrichtlinien (Mai 2020)
- FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien — eingehende Untersuchung
- DGUV Regel 114-610 — Branche Grün- und Landschaftspflege
- §823 BGB — Schadensersatzpflicht (Verkehrssicherungspflicht)
- §229 StGB — Fahrlässige Körperverletzung
- §147 AO — Aufbewahrungsfristen
- BGH VI ZR 311/03 — Sichtkontrolle als Standard
- BGH VI ZR 126/07 — Kontrollintervalle
- BGH VI ZR 14/14 — Beweislast-Umkehr bei fehlender Doku
- VTA-Methode nach Claus Mattheck (KIT)
- BdB — Bund deutscher Baumschulen
- GALK — Gartenamtsleiterkonferenz (Musterdienstanweisung)
Hinweis: Bei Bäumen im öffentlichen Raum und kommunalen Anlagen können zusätzliche Vorgaben gelten (Musterdienstanweisung, kommunale Baumschutzsatzungen). Vor Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber abklären.

Über den Autor
Benjamin Krug
Benjamin Krug ist Gründer von Werkheft. Seit über 10 Jahren entwickelt er Software — heute speziell für Solar- und Baumpflege-Betriebe in Deutschland. Werkheft entstand aus der Beobachtung, dass kleine Handwerksbetriebe zwischen Excel-Tabellen und überdimensionierten ERP-Systemen keine passende Lösung finden. Sitz: Augsburg.
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