Aufmaß bei Fällarbeiten: digital erfassen statt Zettel
Was muss vor einer Baumfällung erfasst werden? Standort, Stammumfang, Höhe, Hindernisse, Genehmigungen — Checkliste plus Hinweise zu Baumschutzsatzungen.

Eine angefahrene Gas-Hauptleitung beim Wurzelentfernen kostet typisch 5.000-30.000 € Wiederherstellung + Strafverfahren — eine vergessene Baumschutzsatzung bis zu 50.000 € Bußgeld. Beide Probleme sind beim Aufmaß lösbar, wenn man die richtigen Punkte abklopft. Wer nur "kurz draufschaut", übersieht regelmäßig Genehmigungspflichten, Kran-Standplatz-Probleme, Erdleitungen und Vogelnester. Hier sind die acht Pflicht-Punkte plus die kommunalen Sonderregeln.
25-Meter-Eiche, Wohngebiet, schmaler Vorgarten zwischen Haus und Straße. Du fährst hin, schaust dir an, was zu tun ist, gibst dem Kunden ein Angebot. Drei Tage später beim Fäll-Termin merkst du: Der Kran-Standplatz ist enger als gedacht. Du brauchst eine andere Maschine. Drei zusätzliche Stunden, eine andere Versicherungs-Anfrage, und der Kunde fragt: "Wieso wurde das nicht vorher gesehen?"
Aufmaß bei Fällarbeiten ist nicht "kurz draufschauen". Es ist die Grundlage für Maschinenwahl, Zeitkalkulation, Sicherheits-Konzept und Genehmigungsfragen. Hier ist eine Checkliste, die nichts vergisst.
Was vor einer Fällung erfasst werden muss

Acht Punkte, die ins Aufmaß gehören.
1. Standort
- GPS-Koordinaten (auch wichtig für Übergabe an Kataster, falls vorhanden)
- Adresse, Lage auf Grundstück
- Eigentumsverhältnisse geklärt? (Bei Grenzbäumen Zustimmung beider Eigentümer nötig)
- Zufahrt für Maschinen — Breite, Tragfähigkeit, Wendekreis
Klingt selbstverständlich, ist es nicht. Eine Eiche an der Grundstücksgrenze gehört unter Umständen beiden Nachbarn — wer ohne Doppel-Zustimmung fällt, hat ein Haftungs-Problem.
2. Baumdaten
- Baumart (eindeutig bestimmt, nicht "irgendein Laubbaum")
- Stammumfang in 1 m Höhe (Standard-Messpunkt)
- Geschätzte Höhe (Augenmaß plus Kontroll-Methode wie Försterdreieck)
- Kronendurchmesser
- Visuelle Beurteilung des Zustands (Hinweise auf innere Defekte, Pilzbefall, Höhlen)
Bei Verdacht auf innere Defekte: separater Termin mit instrumenteller Diagnostik (Schalltomografie, Bohrwiderstand) durch einen FLL-zertifizierten Sachverständigen. Mehr zur fachgerechten Dokumentation in Arbeitsbericht Baumpflege FLL.
3. Genehmigungssituation
Im Aufmaß zu klären:
- Existiert eine Baumschutzsatzung in der Gemeinde?
- Fällt der Baum unter die Schutzkriterien (oft: Stammumfang ab 60-100 cm in 1 m Höhe, je nach Gemeinde)?
- Genehmigung nötig? Wer beantragt — du oder der Kunde?
- Naturschutzrechtliche Schonzeit (in der Regel 01.03. – 30.09., §39 BNatSchG) — Fällung außerhalb meist nur bei Verkehrsgefährdung
Beispiele: Baumschutzsatzungen großer Städte
| Stadt | Geschützt ab Stammumfang | Antrags-Vorlauf | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| München | 60 cm (1 m Höhe) | 4-6 Wochen | Auch Obstbäume erfasst, Ersatzpflanzung Pflicht |
| Berlin (mehrere Bezirke) | 80-100 cm | 6-8 Wochen | Bezirks-individuell, oft strenger |
| Hamburg | 80 cm | 4 Wochen | Ausnahmen bei Wohngebäude-Schäden möglich |
| Köln | 100 cm | 4-8 Wochen | Sonderregeln für Walnuss, Eiche |
| Stuttgart | 80 cm | 2-4 Wochen | Online-Antrag möglich |
| Kleinere Gemeinden | oft keine Satzung | entfällt | trotzdem §39 BNatSchG beachten |
Genehmigungs-Workflow Schritt für Schritt
Wenn Genehmigung nötig ist, läuft die Bearbeitung meist so:
- Antrag stellen beim Grünflächen-/Bauamt der Gemeinde (Formular, Fotos, Begründung, Skizze)
- Ortstermin durch Behörde (oft, nicht immer)
- Bescheid mit Genehmigung oder Ablehnung (4-8 Wochen Vorlauf typisch)
- Ggf. Ersatzpflanzung als Auflage (z.B. 1-3 junge Bäume nachpflanzen)
- Fällung umsetzen innerhalb der Genehmigungsfrist (oft 1-2 Jahre Gültigkeit)
Praxis-Konsequenz: Wer in München eine 65-cm-Eiche fällen will, braucht 4-6 Wochen Vorlauf. Wer das beim Erstaufmaß-Termin schon einplant, hat keine Verzögerung beim Kunden.
4. Hindernisse im Fallbereich

- Gebäude in Fallrichtung — Abstand, Höhe
- Andere Bäume die nicht beschädigt werden dürfen
- Verkehrsraum (Straße, Gehweg) — Genehmigung zur Sperrung nötig?
- Oberleitungen (Strom, Telefon) — Energieversorger früh einbinden
- Erdleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekom, Glasfaser) — vor schweren Maschinen und Wurzelentfernung Leitungsauskunft einholen
Die meisten Schadensfälle bei Fällarbeiten gehen auf unterschätzte Hindernisse zurück. Im Zweifel: zeichne den Fallbereich ein und schreib dazu, was im Umkreis ist.
Leitungsauskunft: BIL und Stadtwerke-Anfrage
Vor jeder Wurzel- oder Stubben-Entfernung musst du Leitungsauskunft einholen — sonst trägst du bei einem Schaden die Verantwortung. Drei Wege:
- BIL — Bundesweiter Informations-Layer (bil-leitungsauskunft.de): kostenlose Online-Anfrage, deckt die meisten Versorger ab. Bearbeitung 2-5 Werktage.
- Direkte Stadtwerke-Anfrage falls Versorger nicht bei BIL: bei der Gemeinde direkt anfragen, oft per E-Mail-Formular.
- Telekom-Tiefbauauskunft für Telefon-/Glasfaser-Leitungen: separater Antrag bei Deutsche Telekom oder regionalen Netzbetreibern.
5. Maschinen-Standplatz
- Wo steht der Hubsteiger / Kran?
- Tragfähigkeit des Untergrunds (Pflaster, Rasen, Erdreich nass?)
- Schwenkbereich ohne Kollision
- Fluchtwege für Mitarbeiter
Bei engen Verhältnissen frühzeitig entscheiden: Hubsteiger reicht? Kran nötig? Oder klassische Seilklettertechnik?
Maschinen-Wahl je nach Konstellation
| Maschine | Wann passend | Tageskosten | Personalbedarf |
|---|---|---|---|
| Hubsteiger (25-35 m) | Standardfall, freier Zugang, mittlere Höhe | 400-700 €/Tag | 2 Mann + SKT-A oder Hubsteiger-Schein |
| Mobilkran (LKW-mont.) | Enge Standverhältnisse, über Gebäude, hohe Bäume > 30 m | 1.200-2.500 €/Tag | 3 Mann, mind. einer SKT-B |
| Seilklettertechnik (SKT) | Schwer zugängliche Bäume, kein Maschinen-Platz, Pflegeschnitt | ca. 80-120 €/Mann/Stunde | 2 Mann mit SKT-A/B, Schutzausrüstung |
| Mobile Hebebühne (PKW-getragen) | Mittlere Höhen 15-20 m, weicher Untergrund | 250-450 €/Tag | 1-2 Mann, Hebebühnen-Befähigung |
6. Sicherungsmaßnahmen
- Verkehrsraum-Sicherung — Beschilderung, Absperrung, Umleitung
- Anwohner-Information — Lärm, Sperrungen, Termine
- Spezielle PSA über Standard-Set hinaus?
- Erste-Hilfe-Punkt auf der Baustelle
Bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum brauchst du oft eine verkehrsrechtliche Anordnung der Gemeinde — kann 1-2 Wochen Vorlauf brauchen. Pflichten zur Sicherung sind in der DGUV 114-610 dokumentiert.
7. Entsorgungs-Plan
- Wohin mit dem Holz? (Kunde behält / du nimmst es mit / Häcksel auf Baustelle)
- Häcksel-Möglichkeit vor Ort?
- Stockfräsung beauftragt? Stubben bleibt?
- Wurzelwerk ausgraben oder belassen?
Stockfräsung und Wurzelentfernung
Drei Optionen nach der Fällung — Aufwand und Kosten unterscheiden sich deutlich:
- Stubben bleibt — günstigste Option (0 € extra). Stubben verrottet über 5-15 Jahre, dauerhafte Stolperfalle und ggf. neuer Triebausschlag. Bei manchen Baumarten (Robinie, Pappel) sehr lange Triebbildung — Kunde aufklären.
- Stockfräsung — Stubben wird mit Stockfräse zerkleinert (typisch 20-30 cm unter Erdniveau). Kosten 80-250 € je nach Größe + Maschinen-Anlieferung. Schnell und sauber, aber Wurzeln bleiben im Boden.
- Komplette Wurzelentfernung — Stubben + Hauptwurzeln werden mit Bagger ausgegraben. Kosten 300-1.500 € + Bagger-Tag. Erdleitungs-Check vorher zwingend. Bei Baumstandort an Hauswand auch Statik-Risiko (Fundament-Nähe).
Praktische Empfehlung im Angebot:
- Bei kleinen Bäumen ≤ 30 cm Stammumfang: Stockfräsung als Standard, ca. 150 € Extra
- Bei großen Bäumen: explizit anbieten, Kunde entscheidet
- Bei Wurzelentfernung: separater Posten, mit Hinweis "abhängig von BIL-Leitungsauskunft"
Wer Holz mitnimmt, sollte das im Angebot ausweisen — das ist eine eigene Leistung, hat Wert oder Aufwand. Mehr dazu in Angebot Baumpflege Vorlage.
Holz-Erlös: Was ist das Holz wert?
Bei großen Bäumen (Eiche, Walnuss, Esche, Kirsche) kann das Holz einen relevanten Erlös bringen — und damit Verhandlungsbasis im Angebot werden:
- Eiche, Walnuss, Kirsche (Furnier-Qualität): 80-300 €/Festmeter beim Sägewerk, abhängig von Stammqualität, Astigkeit, Wuchs
- Esche, Buche, Ahorn: 30-80 €/Festmeter
- Fichte, Tanne, Kiefer (Nutzholz): 60-100 €/Festmeter
- Brennholz (alle Sorten): 50-100 €/Raummeter ofenfertig
- Birke, Pappel, Weide: kaum Wert, meist nur Brennholz
Praxis-Konsequenz: Bei einer Walnuss mit 60 cm Stammumfang können 0,5-1 Festmeter Wertholz drinstecken (50-300 € Erlös). Wenn du das Holz mitnimmst, ist das ein Verhandlungs-Hebel für niedrigere Fäll-Kosten. Aber Vorsicht: Holz mit Nägeln/Schrauben (z.B. Hammock-Halterung) ist Sägewerk-untauglich — vorher prüfen.
8. Foto-Dokumentation

10-15 Fotos minimum. Vor dem Termin schon:
- Übersicht aus allen Himmelsrichtungen
- Stamm mit erkennbaren Schadbildern
- Krone und Astverlauf
- Umgebung (Häuser, Bäume, Versorgungs-Infrastruktur)
- Zufahrt und Maschinen-Standplatz
- Eventuelle Hindernisse aus Nahaufnahme
Während und nach der Fällung dann weitere Fotos für die Dokumentation. Mehr dazu in Arbeitsbericht Baumpflege FLL und Mobile App auf der Baustelle.
Wer haftet was?
Eine Klarstellung, die regelmäßig zu Streit führt:
- Eigentümer haftet für die Verkehrssicherheit seines Baums (§823 BGB) — siehe Verkehrssicherungspflicht digital dokumentieren
- Auftragnehmer (du) haftet für ordnungsgemäße Ausführung
- Genehmigung ist meist Sache des Eigentümers, du als Fachmann musst aber auf die Notwendigkeit hinweisen
- Schäden während der Arbeit trägt deine Betriebshaftpflicht — sofern du fachgerecht gearbeitet hast
Das im Angebot klar trennen schützt beide Seiten.
Vogel- und Tierschutz: Wenn du beim Aufmaß ein Nest findest
§39 BNatSchG verbietet nicht nur Fällung in der Schonzeit — er schützt auch brütende Vögel und besetzte Brutstätten das ganze Jahr über. Praxis-Fall: Du findest beim Aufmaß im Februar (also außerhalb der Schonzeit) ein Greifvogelnest in der Krone. Was tun?
Faustregel: Besetzte oder regelmäßig genutzte Greifvogel- und Eulen-Nester sind ganzjährig geschützt (§44 BNatSchG). Auch außerhalb der Schonzeit darf der Baum mit besetztem Nest nicht gefällt werden.
Praktisches Vorgehen:
- Befund dokumentieren — Fotos vom Nest, Art-Bestimmung wenn möglich (Greifvogel? Eule? Singvogel?)
- Untere Naturschutzbehörde anfragen — meist beim Landratsamt. Gibt Auskunft über Schutzstatus und ggf. Ausnahmegenehmigung
- Kunden informieren — Schriftlich, dass Fällung wegen Vogelschutz nicht oder nur eingeschränkt möglich ist
- Bei akuter Verkehrsgefährdung (z.B. abgängiger Baum mit Nest) Ausnahmegenehmigung möglich — Antrag dauert aber Wochen
Bei Eichenprozessionsspinner (häufig in Eiche, gefährlich für Mitarbeiter): Sondervorgaben des Gesundheitsamts beachten. Spezial-PSA, Atemschutz, oft Sondertermine. Das ist keine normale Fällarbeit, sondern Schädlingsbekämpfung.
Grenzbäume und Nachbarschaftsrecht
Eine Eiche an der Grundstücksgrenze ist juristisch heikel. Relevante Rechtsprechung:
- §1004 BGB (Beseitigungsanspruch) — der Nachbar kann verlangen, dass überhängende Äste/Wurzeln beseitigt werden, wenn sie sein Grundstück beeinträchtigen
- §910 BGB (Selbsthilferecht) — der Nachbar darf überhängende Äste eigenmächtig zurückschneiden (nicht jedoch den ganzen Baum)
- BGH V ZR 196/09 (2010) — bei Bäumen direkt auf der Grenze: Miteigentum nach Bruchteilen, beide Eigentümer können nur gemeinsam über die Fällung entscheiden
- BGH V ZR 47/15 (2016) — wer ohne Zustimmung eines Mit-Eigentümers fällt, haftet auf Schadensersatz (Wiederbeschaffungswert oder ideeller Wert)
Praxis für dich als Baumpfleger:
- Vor Angebotsabgabe schriftliche Zustimmung beider Eigentümer einholen, wenn der Baum auf der Grenze steht
- Wenn ein Eigentümer ablehnt: Auftrag absagen oder nur den auf seiner Grundstücksseite überhängenden Anteil schneiden (rechtssicher schwierig)
- Im Zweifel Vermessungsamt oder Notar einbeziehen — die Grenz-Klärung ist nicht deine Aufgabe als Baumpfleger
Was du jetzt machen solltest
Eine Mini-Checkliste in der Reihenfolge, in der du sie abarbeiten solltest:
- ☐ Eigene Aufmaß-Vorlage gegen die acht Punkte abgleichen — fehlt was?
- ☐ Liste der Baumschutzsatzungen in deinem Einsatzgebiet anlegen (mit Stammumfang-Grenzen pro Gemeinde).
- ☐ BIL-Konto anlegen (bil-leitungsauskunft.de) — vor jeder Wurzel-/Stubben-Entfernung kostenlose Anfrage.
- ☐ Standard-Hinweistext für das Angebot anlegen: "Genehmigungspflicht prüft Kunde / wir, Kosten X € extra".
- ☐ Stockfräsung-Posten im Standard-Angebot vorsehen — 80-250 € je nach Stammgröße.
- ☐ Holz-Erlös-Klausel im Angebot bei wertvollen Baumarten: Wer behält das Holz, wer den Erlös?
- ☐ Foto-Mindestens im Team kommunizieren: 10-15 vor Fällung, 5+ während, 5+ nach Abschluss.
- ☐ Bei Grenzbäumen schriftliche Zustimmung beider Eigentümer einholen, bevor du das Angebot abgibst.
- ☐ Vogelnest-Protokoll: beim Aufmaß bewusst auf Brutstätten achten, ggf. Untere Naturschutzbehörde anfragen.
Wie Werkheft das löst
Vorlage für Fäll-Aufmaß. Alle acht Punkte als strukturierte Erfassung, GPS automatisch mitgespeichert.

Foto-Doku am Auftrag. Beliebig viele Bilder, mit Standort, Zeitstempel, dem Mitarbeiter zugeordnet.
Offline-Fähigkeit. Auch im hinteren Garten ohne Netz wird erfasst, Sync sobald Empfang wieder da.
Hinweis-System für Genehmigungen. Du kannst pro Auftrag erfassen "Genehmigung erforderlich" — Werkheft zeigt das im Auftrag-Status, bis es abgehakt ist.
Details: Aufmaß-App für Handwerker
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich vor einer Baumfällung erfassen?
Acht Punkte: Standort mit GPS, Baumdaten (Art, Stammumfang, Höhe, Krone, Zustand), Genehmigungssituation, Hindernisse im Fallbereich, Maschinen-Standplatz, Sicherungsmaßnahmen, Entsorgungs-Plan und mindestens 10-15 Fotos.
Wann brauche ich eine Genehmigung für eine Baumfällung?
Wenn in der Gemeinde eine Baumschutzsatzung existiert und der Baum unter die Schutzkriterien fällt (oft ab Stammumfang 60-100 cm in 1 m Höhe). Die Satzungen unterscheiden sich kommunal — vor Angebotsabgabe beim örtlichen Grünflächen- oder Bauamt prüfen.
Wann ist die naturschutzrechtliche Schonzeit?
Vom 1. März bis 30. September laut §39 BNatSchG. In diesem Zeitraum dürfen Bäume und Sträucher in der freien Landschaft sowie an Straßen meist nicht zurückgeschnitten oder gefällt werden. Ausnahmen gelten bei Verkehrsgefährdung oder bestimmten Pflegemaßnahmen.
Was ist mit Bäumen an der Grundstücksgrenze?
Grenzbäume gehören in der Regel beiden Nachbarn — eine Fällung erfordert Zustimmung beider Eigentümer. Wer ohne Doppel-Zustimmung fällt, riskiert Schadenersatzansprüche des Nachbarn. Im Aufmaß die Eigentumsverhältnisse klären und schriftlich dokumentieren.
Welche Maschine brauche ich für die Fällung?
Hängt von Standplatz, Höhe und Hindernissen ab. Hubsteiger bei freiem Zugang und mittleren Höhen, Kran bei engen Standverhältnissen oder über Gebäude, Seilklettertechnik bei extrem schwer zugänglichen Bäumen. Frühzeitig im Aufmaß entscheiden, nicht erst am Fäll-Tag.
Wer haftet bei Schäden während einer Fällung?
Bei fachgerechter Ausführung trägt die Betriebshaftpflicht des Auftragnehmers Schäden während der Arbeit. Der Eigentümer haftet vorher für die Verkehrssicherheit (§823 BGB). Genehmigung ist meist Sache des Eigentümers, aber der Fachmann muss auf die Notwendigkeit hinweisen.
Wie hole ich Leitungsauskunft ein, bevor ich Wurzeln entferne?
Über BIL (Bundesweiter Informations-Layer, bil-leitungsauskunft.de) — kostenlose Online-Anfrage, deckt die meisten Versorger ab, Bearbeitung 2-5 Werktage. Falls Versorger nicht bei BIL: direkte Stadtwerke-Anfrage. Bei Telefon/Glasfaser: separate Telekom-Tiefbauauskunft. Eine angefahrene Gas-Leitung kostet 5.000-30.000 € — die Anfrage ist gratis.
Was kostet eine Stockfräsung nach der Fällung?
Je nach Stammgröße 80-250 € plus Maschinen-Anlieferung. Bei kleinen Bäumen ≤ 30 cm Stammumfang oft im Standardangebot enthalten. Bei großen Bäumen separat anbieten, Kunde entscheidet. Alternative: Stubben bleibt — günstigste Option (0 € extra), aber Stolperfalle und ggf. Triebausschlag bei manchen Baumarten (Robinie, Pappel).
Was ist das gefällte Holz wert?
Wertholz von Eiche, Walnuss oder Kirsche bringt beim Sägewerk 80-300 €/Festmeter, Esche/Buche/Ahorn 30-80 €, Brennholz 50-100 €/Raummeter ofenfertig. Bei einer 60-cm-Walnuss können 50-300 € Erlös drinstecken. Im Angebot klären, wer das Holz behält und wer den Erlös bekommt — sinnvoller Verhandlungs-Hebel.
Was tun, wenn beim Aufmaß ein Vogelnest entdeckt wird?
Befund dokumentieren mit Fotos, Untere Naturschutzbehörde (meist Landratsamt) anfragen, Kunden schriftlich informieren. Besetzte oder regelmäßig genutzte Greifvogel- und Eulen-Nester sind ganzjährig geschützt (§44 BNatSchG) — auch außerhalb der Schonzeit darf nicht gefällt werden. Bei akuter Verkehrsgefährdung Ausnahmegenehmigung möglich, dauert aber Wochen.
Was sagt das Gesetz zu Grenzbäumen?
Bei Bäumen direkt auf der Grenze gilt nach BGH V ZR 196/09 Miteigentum nach Bruchteilen — beide Eigentümer müssen der Fällung zustimmen. Wer ohne Zustimmung des Mit-Eigentümers fällt, haftet auf Schadensersatz (BGH V ZR 47/15). Vor Angebotsabgabe schriftliche Zustimmung beider Eigentümer einholen.
Quellen
- §823 BGB — Schadensersatzpflicht (Verkehrssicherungspflicht)
- §910 BGB — Selbsthilferecht bei überhängenden Ästen
- §1004 BGB — Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
- §39 BNatSchG — Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
- §44 BNatSchG — Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten
- BGH V ZR 196/09 — Grenzbäume Miteigentum
- BGH V ZR 47/15 — Schadensersatz bei Fällung ohne Zustimmung
- BIL — Bundesweiter Informations-Layer (Leitungsauskunft)
- FLL-Baumkontrollrichtlinien (Mai 2020)
- DGUV Regel 114-610 — Branche Grün- und Landschaftspflege
- BdB — Bund deutscher Baumschulen
- GALK — Gartenamtsleiterkonferenz
Hinweis: Baumschutzsatzungen sind Kommunalrecht und unterscheiden sich deutlich. Vor jeder Fällung beim örtlichen Bauamt oder Grünflächenamt prüfen. Bei Eichenprozessionsspinner und ähnlichen biologischen Gefährdungen zusätzliche Vorgaben des Gesundheitsamts beachten.

Über den Autor
Benjamin Krug
Benjamin Krug ist Gründer von Werkheft. Seit über 10 Jahren entwickelt er Software — heute speziell für Solar- und Baumpflege-Betriebe in Deutschland. Werkheft entstand aus der Beobachtung, dass kleine Handwerksbetriebe zwischen Excel-Tabellen und überdimensionierten ERP-Systemen keine passende Lösung finden. Sitz: Augsburg.
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